Gute Neuigkeiten für Eltern, die hohe Kosten für die Betreuung ihrer Kinder unter 14 Jahren haben. „Ab dem Steuerjahr 2025 bringen diese Ausgaben mehr Steuerersparnis“, erklärt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Das Finanzamt zieht jetzt 80 Prozent statt bisher zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten von maximal 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen ab. […]