Trennen sich die Eltern eines Kindes, steht dem Elternteil, bei dem das Kind verbleibt und gemeldet ist, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. Das gilt, wenn in dem Haushalt keine andere volljährige Person lebt mit Ausnahme eigener erwachsener Kinder, für die noch Kindergeld gewährt wird. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 Euro für das 1. Kind, wenn die Voraussetzungen ganzjährig vorlagen. Für jedes weitere Kind 240 Euro pro Jahr. „Aufgrund der Höhe des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende ergibt sich ein nicht zu unterschätzender Steuerspareffekt“, erklärt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. […]