Mehr Steuerersparnis für Eltern: bis zu 800 Euro mehr für die Kinderbetreuung absetzen!

Gute Neuigkeiten für Eltern, die hohe Kosten für die Betreuung ihrer Kinder unter 14 Jahren haben. „Ab dem Steuerjahr 2025 bringen diese Ausgaben mehr Steuerersparnis“, erklärt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Das Finanzamt zieht jetzt 80 Prozent statt bisher zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten von maximal 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen ab. […]

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Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).