Bin ich in die Steuerpflicht gerutscht oder muss ich mehr Steuern zahlen? Diese Frage stellen sich rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner Jahr für Jahr aufs Neue. Rentenerhöhungen erhalten Rentner regelmäßig jedes Jahr ab dem 1. Juli. […]
Bin ich in die Steuerpflicht gerutscht oder muss ich mehr Steuern zahlen? Diese Frage stellen sich rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner Jahr für Jahr aufs Neue. Rentenerhöhungen erhalten Rentner regelmäßig jedes Jahr ab dem 1. Juli. […]
LBV | Lohnsteuer-Beratungs-Verein e. V.
Lohnsteuerhilfeverein
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Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.
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Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.
Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).