Steuererklärung 2024: Umgang mit Belegen

Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2024 rückt näher. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Einkommensteuererklärung 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen – einen Monat früher als im letzten Jahr. Der Termin gilt auch für Rentnerinnen und Rentner. Übernehmen Experten die Erstellung der Einkommensteuererklärung, gilt die verlängerte Abgabefrist bis zum 30. April 2026. […]

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).