Endspurt für die Steuererklärung 2023

Jetzt wird es höchste Zeit für die Steuererklärung für das Jahr 2023. Spätestens bis zum 2. September 2024 muss sie beim Finanzamt sein. Dieser Termin gilt für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind. „Das sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und inzwischen auch viele Rentnerinnen und Rentner“, erläutert Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). […]

Mit dem Umzug Zeit und Steuern sparen

Für die neue Arbeitsstelle umziehen? Fast die Hälfte aller Beschäftigten kann sich das vorstellen – trotz Homeoffice. Vor sieben Jahren kam das gerade mal für halb so viele Beschäftigte infrage, heißt es in der jüngsten Jobstudie von Ernst & Young (EY). „Da ist es gut zu wissen, dass insbesondere beruflich bedingte Umzüge beträchtlich Steuern sparen“, […]

Steuererklärung 2023: Homeoffice deutlich attraktiver

Homeoffice spart nicht nur Arbeitswege, sondern kann auch beim Steuersparen helfen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können für die Arbeit im Homeoffice bis zu 1.260 Euro pro Jahr in ihrer Steuererklärung 2023 absetzen – selbst, wenn ihnen beim Arbeitgeber ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dafür hatten sich der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) […]

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).