Steuern sparen mit doppeltem Haushalt – aber richtig!

Immer mehr Berufstätige sehen sich aufgrund gestiegener Mieten in den Metropolen gezwungen, Wohnungen im Umland zu mieten. Sie müssen im Gegenzug häufig weite Arbeitswege in Kauf nehmen. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) pendelten 7,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 30 Kilometer 2022 zur Arbeit, 500.000 mehr als im Jahr zuvor. “Besonders für […]

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).